Sie verkennen damit, dass eine gute Einordnung in den Baubestand nach heutigem Verständnis nicht durch Stilkopie zu bewerkstelligen ist, und dass für einen Autounterstand nicht die gleichen gestalterischen Leitlinien gelten können, wie für ein Wohnhaus. Die OLK hat bereits in ihrem Bericht vom 25. Februar 20118 dargelegt, dass die im fraglichen Gebiet bestehenden Autounterstände nie als geschlossene Gebäude, sondern als offene Unterstände auf Stützen ausgestaltet und daher räumlich nur minimal wirksam seien. Dadurch bleibe der die Siedlung auszeichnende, durchgrünte Charakter erhalten.