zum Schluss gekommen, die im ersten Baubewilligungsverfahren insbesondere von der OLK angebrachte Kritik am Autounterstand (Durchschneiden des Vorlandes, optische Abtrennung von Langenthal Gbbl.-Nr. J.________) sei nun berücksichtigt. Die Quartierstruktur werde nicht beeinträchtigt und die Vorgaben der kommunalen Quartiererhaltungsvorschriften seien damit erfüllt. Auch der von der Vorinstanz eingeholte Fachbericht der Denkmalpflege vom 24. Februar 2014 kam zum Schluss, durch den Autounterstand seien weder ortsbild- noch denkmalpflegerische Belange betroffen.