a) Vorgesehen ist, einen offenen Autounterstand aus Sichtbeton zu erstellen. Dessen Dach, eine Betonplatte, schliesst direkt an die nordseitige Hauswand an. Einzig die Rückwand des Autounterstandes gegen den Wald hin besteht aus einer Mauer; im Übrigen stützt sich das Dach auf einen rechteckigen Pfeiler ab. Anders als im ersten, nicht bewilligten Projekt ragt der Autounterstand nicht in den Vorgarten hinein, sondern endet auf der Flucht der Fassade des Hauptbaus. Die Vorinstanz ist im angefochtenen Entscheid 7 Baureglement der Stadt Langenthal vom 30.11.2003 (GBR). 7