a) Das Bauvorhaben befindet sich im obersten Teil der im Bauinventar der Stadt Langenthal aufgeführten Baugruppe L „Moosrain“. Das heute noch bestehende Gebäude auf der Parzelle Langenthal Gbbl. Nr. I.________ ist weder als schützenswert noch als erhaltenswert eingestuft. Die Stadt Langenthal hat auf der Grundlage der Baugruppe L das Schutzgebiet "Moosrain/Melchnaustrasse" ausgeschieden, wobei sie sich bei der Umschreibung der Strukturmerkmale am Bauinventar orientiert hat. Das Verwaltungsgericht ist in seinem Entscheid vom 28. November 2012 (VGE Nr. 2012.56) zum Schluss gekommen, ein allfälliger Schutz nach Artikel 10b