Die Fenster können somit nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein, eine Projektänderung wurde ja nicht eingereicht. Anders ist dies bei der Materialisierung und Farbe des Daches: Zwar wurde das Dach mit Teilentscheid der BVE vom 23. Januar 2012 auch bewilligt; offengelassen wurde aber, ob eine Anpassung auf unterer Gestaltungsebene (Farbe, Material) aufgrund der im nachfolgenden Teilbaugesuch zu definierenden Fassadenverkleidung und Fassadenfarbe notwendig sein werde. 4 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6 bis 8. 5