Beschwerdeführer 1 beantragt den Bauabschlag, evtl. die Bewilligung mit anderer Fassadenfarbe. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 beantragen ebenfalls den Bauabschlag, evtl. die Rückweisung an die Vorinstanz. 3 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Bericht der OLK vom 2. Februar 2015 zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.