Sie reagierte damit auf die Stellungnahme der Bau- und Planungskommission der Stadt Langenthal (BPK). Mit Entscheid vom 27. Oktober 2014 erteilte die Stadt Langenthal die Teilbaubewilligung für das Anbringen der Fassadenverkleidung und der Dacheindeckung sowie für das Erstellen des Autounterstanden. Die Einsprachen wies sie ab. Diesen Entscheid fochten die Beschwerdeführenden 1, 2 und 3 innert Frist bei der BVE an. Beschwerdeführer 1 beantragt den Bauabschlag, evtl. die Bewilligung mit anderer Fassadenfarbe.