2. Am 15. Januar 2014 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Stadt Langenthal das Baugesuch für die noch nicht bewilligten Teile des Vorhabens ein, nämlich für das Anbringen der Fassadenverkleidung und der Dacheindeckung sowie das Erstellen eines Autounterstandes. Die Beschwerdeführenden 1, 2 und 3 erhoben Einsprache. Am 24. Juni 2014 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung betreffend die Fassadenfarbe ein. Sie reagierte damit auf die Stellungnahme der Bau- und Planungskommission der Stadt Langenthal (BPK).