Der Anbau steht vorliegend in einem für Saanen typischen Zwischenraum zwischen zwei Gebäuden, der den Blick auf den Hinterhof erlaubt.25 Die Platzverhältnisse sind eng. Beim Vergleichsobjekt Nr. 1, Hinterhof Z.________Strasse 65, ist deutlich mehr Platz vorhanden.26 In dieser Hinsicht sind auch die Vergleichsobjekte 2 und 12 bis 14 (Hinterhof Z.________Strasse 44, 50, 52, 54) nicht vergleichbar, da es sich um Gebäude in geschlossener Bauweise handelt.27 Die vom Beschwerdeführer genannten Objekte sind mit dem Bauvorhaben weder von der Konstruktion noch von ihrer Stellung oder ihrer jeweiligen Wirkung in Bezug auf das Ortsbild vergleichbar.