Hauptgebäudes errichtet. Zudem ist der offene Autounterstand in diesen Fällen mit geschlossenem Unterbau bereits von der Konstruktionsweise her nicht vergleichbar. Weiter befindet sich das Bauvorhaben des Beschwerdeführers an der D.________Strasse in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Z.________Strasse und D.________Strasse und damit an äusserst prominenter Lage, während die genannten Vergleichsobjekte mehrheitlich in Seitengässchen und Hinterhöfen anzutreffen sind.24 Sie tangieren das Ortsbild damit weniger. Sodann sind der jeweilige Standort und die konkrete Wirkung zu berücksichtigen. Der Anbau steht vorliegend in einem für Saanen typischen Zwischenraum zwischen zwei Gebäuden, der