Balkone – bzw. richtiger Terrassen – wurden auf dem Flachdach bestehender Anbauten eingerichtet.17 Ein geschlossener Unterbau ist vorliegend nicht vorhanden. Das Bauvorhaben entspricht nicht der ortsüblichen Bauweise. f) Zusammengefasst steht damit fest, dass sich das Bauvorhaben nicht in das geschützte Ortsbild von Saanen integriert und dass es nicht der Typologie der ortsüblichen Bauweise entspricht. Der Bauabschlag führt auch nicht zu einer ungerechtfertigten Härte, da der Beschwerdeführer bereits heute über einen Balkon auf dem Autounterstand verfügt. Die beantragte Vergrösserung stellt für den Beschwerdeführer eine Ideallösung dar, die nicht mit dem Ortsbildschutz vereinbar ist.