e) Hinzu kommt, dass ein abgestützter Balkon nicht der Typologie der ortsüblichen Bauweise entspricht (Art. 26 Abs. 3 GBR). Wie unten in Erwägung 6 eingehender gezeigt wird, gibt es keine dem geplanten Bauvorhaben entsprechende Vergleichsbeispiele. Das Bauvorhaben entspricht weder einer historischen noch einer jüngeren oder aktuellen Bauweise in Saanen. Wie der Vertreter der OLK ausführte, waren Balkone historisch betrachtet durch das Baumaterial Holz von ihrer Grösse her beschränkt.16 Weder wurden Balkone mit einer Grösse des geplanten Bauvorhabens errichtet noch wurden Balkone abgestützt. Das Bauvorhaben entspricht auch nicht einer neueren üblichen Bauweise.