Die Vertreter der OLK erklärten am Augenschein, es sei bereits erstaunlich, dass der bestehende Carport mit dem Ziegeldach und Balkon bewilligt worden sei. Das Gebäude befinde sich im Strassenzug, weshalb der seitlich am Gebäude angebaute Carport gut sichtbar sei. Es bestehe sehr wenig Luft zum Nachbargebäude, weshalb der Carport von diesem wie auch von der Strasse hätte weiter zurückversetzt werden müssen. Zudem entspreche die vorliegende Ausführung nicht einem Autounterstand.12 Immerhin nehme das schräge Ziegeldach Elemente des Hauses auf und verbinde sich dadurch mit dem Hauptbau.