c) Am Gebäude des Beschwerdeführers ist ein offener Autounterstand mit schrägem Dach mit Dachziegeln angebaut. Im Dach eingelassen ist ein Balkon mit einer Fläche von ca. 12,50 m2. Das Bauvorhaben sieht vor, das Schrägdach abzureissen und stattdessen auf der ganzen Fläche des Daches des Autounterstandes einen Balkon von 26,50 m2 zu 9 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art.°9/10 N. 4 und 13; BVR 2009 S. 328 E. 5.2 mit Hinweisen 10 Baureglement der Einwohnergemeinde Saanen vom 11. März 2011