Der Autounterstand mit Terrasse sei von der D.________Strasse prominent einsehbar und befinde sich vor der Einmündung in die Z.________Strasse. b) Saanen ist im ISOS als Dorf eingetragen. Das Gebäude des Beschwerdeführers ist zwar nicht als Einzelobjekt im ISOS verzeichnet, es befindet sich aber im Gebiet Ortskern, der mit "dichte Folge von giebelständigen Saaner Häusern entlang der Hauptstrasse, mit Bauten grossenteils aus dem 16.-18. Jahrhundert" beschrieben wird.