e) Im Bauinventar wird für die Baugruppe B (Z.________Strasse), in der das Bauvorhaben liegt, die Hauptstrasse mit "geradezu städtisch dichter Bebauung" mit fast ausschliesslich giebelständigen Ständer-Blockbauten hervorgehoben, wobei zahlreiche bemerkenswerte Bauten noch aus der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Dorfbrand von 1575 und aus dem 17. und 18. Jahrhundert stammen. Genannt werden sodann die hinter der südlichen Häuserzeile erhaltenen ländlichen Freiräume mit schmucken kleinen Gärten. Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit der Baugruppe B (Z.________Strasse) wird unten in Erwägung 5 betreffend Ortsbildschutz geprüft.