d) Der Schutz des Gebäudes Nr. A.________ als Einzelobjekt betrifft gemäss Bauinventar und Unterschutzstellungsvertrag vom 5. Juli 2005 ausschliesslich die Fassade des angebauten Nachbargebäudes Nr. C.________, soweit sie im Innern des Gebäudes Nr. A.________ liegt. Die geschützte Fassade wird durch das Bauvorhaben nicht tangiert.6