a) Der Beschwerdeführer macht geltend, der Denkmalschutz stehe dem Bauvorhaben nicht entgegen. Zudem stört er sich daran, dass die Gemeinde für die Beurteilung des Projekts die KDP beizog. Die Gemeinde erklärt, seit der Aufnahme ins ISOS werde dem Ortsbild punkto Gestaltung mehr Aufmerksamkeit geschenkt und es werde bei jedem Eingriff ein Fachbericht der KDP eingeholt.