Das Rechtsamt beauftragte die Gemeinde Saanen, das Bauvorhaben zu publizieren und das Auflageverfahren durchzuführen. Es gingen keine Einsprachen ein. Das Rechtsamt holte bei der KDP eine Kopie des Unterschutzstellungsvertrags vom 5. Juli 2005 ein. Am 2. Juni 2015 führte das Rechtsamt im Beisein des Beschwerdeführers, einer Vertretung der Gemeinde, der KDP und der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zum Protokoll des Augenscheins mit Instruktionsverhandlung Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen.