3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 25. November 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheides vom 28. Oktober 2014 und die Erteilung der Baubewilligung. Zudem beantragt der Beschwerdeführer, das Baugesuch sei zu veröffentlichen und das Einspracheverfahren durchzuführen oder durch die Gemeinde durchführen zu lassen. Es sei ein Augenschein anzuordnen. 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten sowie die Stellungnahmen der Gemeinde und der KDP ein. Beide beantragen die Abweisung der Beschwerde.