Die Gemeinde gab dem Beschwerdeführer am 29. August 2014 Gelegenheit, zum Fachbericht der KDP Stellung zu nehmen und teilte ihm mit, dass sie das Bauvorhaben nicht als bewilligungsfähig erachte. Nach Eingang der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 23. September 2014 erteilte die Gemeinde Saanen mit Entscheid vom 28. Oktober 2014 den Bauabschlag. 3