Anlässlich der folgenden Gespräche und einer Begehung mit der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) wurden Varianten mit Balkon und geschlossenem Erdgeschoss besprochen. Die Gemeinde informierte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Juni 2014, dass eine mit der KDP abgesprochene Variante mit Schliessung des unteren Teils bewilligt werden könnte, dass ein Schliessen des offenen Unterstands in der bestehenden Grösse jedoch abgelehnt werde und die Variante des Beschwerdeführers als nicht bewilligungsfähig betrachtet werde.