1. Am 22. November 2007 erteilte die Gemeinde Saanen dem Beschwerdeführer die Bewilligung für den Anbau eines Autounterstandes mit Schrägdach und Balkon auf der Südseite des Gebäudes Z.________Strasse A.________ (Gebäude Nr. A.________) auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Dorfkernzone DK2. Das Gebäude Nr. A.________ ist im Bauinventar als schützenswert verzeichnet (K-Objekt) und mit Unterschutzstellungsvertrag vom 5. Juli 2005 geschützt. Der Schutz umfasst ausschliesslich die Fassade des angebauten Gebäudes Nr. C.________, soweit sie im Innern des Gebäudes Nr. A.________ liegt. Das Gebäude Nr. A.___