Die Erstellung eines Satteldaches beeinträchtige die Einheitlichkeit der Wohnüberbauung. Das geplante, bis über die Balkonschicht gezogene Satteldach bedeute gegenüber dem zeittypischen Flachdach einen gestalterischen Rückschritt. Das Vorhaben sei daher abzulehnen. Auch die Projektänderung beurteilte die Fachberatung negativ. Sie hielt dazu in ihrem zweiten Bericht vom 8. August 2014 fest, das geplante Dach trete trotz der geringeren Neigung von fünf Grad immer noch als Satteldach mit Giebeln und Traufen in Erscheinung und beeinträchtige die durch Flachdächer geprägte Siedlung.