Die Fachberatung hielt in ihrem ersten Bericht vom 22. Mai 2014 fest, das Bauvorhaben des Beschwerdeführers betreffe ein Gebäude einer Wohnüberbauung, die in den Jahren 1967 - 1971 von den Architekten Staempfli & Knapp und Hans Sohm erbaut worden sei. Die neun dreigeschossigen Mehrfamilienhäuser bildeten eine gestalterische Einheit von besonderer siedlungsplanerischer und architektonischer Qualität. Dabei seien die Flachdächer ein prägendes Merkmal der Siedlungsgestaltung. Die Erstellung eines Satteldaches beeinträchtige die Einheitlichkeit der Wohnüberbauung.