d) Der Beschwerdeführer will über dem Flachdach eines bestehenden Gebäudes ein Satteldach errichten und darauf eine Fotovoltaikanlage montieren. Das Bauvorhaben betrifft ein Mehrfamilienhaus, das zu einer Überbauung mit neun gleichzeitig erstellten Mehrfamilienhäusern gehört. Die Siedlung wird begrenzt durch die A.________Strasse und die B.________Strasse sowie den C.________Weg. Alle neun Gebäude haben ein Flachdach und befinden sich in der Wohnzone W3. Westlich an das Areal angrenzend stehen ebenfalls Mehrfamilienhäuser mit Flachdächern, die zur Wohnzone W3 gehören. Nördlich der Überbauung befindet sich die Zone mit Planungspflicht "D.__