negativ. Daraufhin erteilte die Gemeinde Ittigen mit Entscheid vom 31. Oktober 2014 den Bauabschlag. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 27. November 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 31. Oktober 2014 und die Erteilung der Baubewilligung. Er macht insbesondere geltend, ein Dach mit einer Neigung von fünf Grad sei optisch kaum von einem Flachdach zu unterscheiden und füge sich gut ins Orts- und Quartierbild ein. Zudem würden die Vorteile des Vorhabens in Bezug auf nachhaltige Sanierung und Energiegewinnung überwiegen.