b) In der Zonenvorschrift zu den Sammelparkplätzen P1 steht unter dem Titel "Grundzüge der Überbauungsordnung und Gestaltung", dass die Plätze mit Bäumen zu bepflanzen sind (Art. 46 Abs. 4 GBR). Wie der Gemeindevertreter anlässlich des Augenscheins ausführte, wurde diese Bestimmung im Hinblick auf die grossen Sammelparkplätze erlassen und soll verhindern, dass "Asphaltwüsten" entstehen.18 Das Bauprojekt hat begrünte Böschungen auf der Südost- und Nordwestseite. Bei den vorhandenen Gehölzen auf der Nordwestseite handelt es sich um Stockaustriebe von Eschen und Bergahorn, beides Baumarten, die recht hoch werden können.