___ zur Erschliessung des Gebäudes auf Parzelle Nr. F.________ und kann als Zufahrt zum Personalhaus des A.________ (Parzelle Nr. H.________) sowie eines weiteren Wohngebäudes (Parzelle Nr. G.________) genutzt werden. Die beiden letztgenannten Gebäude sind aber auch von der anderen Seite her zugänglich. Das Verkehrsaufkommen auf dem Streckenabschnitt, der als Zufahrt zum Bauvorhaben dient, ist dementsprechend gering.11 Wie der OIK I überzeugend dargelegt hat, ist die Verkehrssicherheit somit gewährleistet. Mit dem Bauvorhaben entsteht kein grosser Sammelparkplatz, sondern eine kleine Anlage mit lediglich 20 Abstellplätzen.