a) Die Beschwerdeführerin rügt, die strassenmässige Erschliessung des projektierten Parkplatzes sei ungenügend. Der Weg sei sehr schmal, so dass lediglich zwei Elektrofahrzeuge, nicht aber zwei Autos kreuzen könnten. Die Zufahrt diene bisher lediglich für zwei Häuser, müsse nun aber einen Sammelparkplatz erschliessen. Aktuell verkehrten praktisch keine Fahrzeuge auf diesem Zugangsweg. Mit dem Bauvorhaben sei mit einer massiv steigenden Zahl an Verkehrsbewegungen zu rechnen, da in einem weiten Umkreis keine anderen öffentlichen Parkflächen zur Verfügung stünden.