46 Abs. 4 GBR4 umgezont. Dem Erläuterungsbericht zur Zonenplanänderung ist zu entnehmen, dass in der W.________ ca. 20 öffentliche, ebenerdige ungedeckte Parkplätze geplant sind, die zum Teil für Park+Ride benützt und bewirtschaftet werden sollen.5 Die Frage, ob in Wengen tatsächlich Bedarf nach einer Parkierungsanlage besteht, war bereits Gegenstand dieses Planungsverfahrens. Die Gemeinde hat damals dargelegt, dass auch im verkehrsarmen Wengen ein Bedürfnis nach öffentlichen Parkplätzen besteht, namentlich in der Nähe des Bahnhofs. Mit der erfolgten Umzonung der Parzelle Nr. D.______