1. Die Gemeinde Lauterbrunnen will in der W.________ auf ihrer Parzelle Lauterbrunnen Gbbl. Nr. D.________ einen bekiesten Parkplatz für ca. 20 Fahrzeuge erstellen. Das Baugesuch vom 8. Juli 2014 leitete sie zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weiter. Die Parzelle Lauterbrunnen Gbbl. Nr. D.________ liegt in der Zone für öffentliche Nutzung P1 (Sammelparkplätze). Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. 2 Mit Gesamtentscheid vom 30. Oktober 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baubewilligung.