Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 2'476.20 werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Frau D.________ und Herrn C.________, mit Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Mühleberg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalter von Bern-Mittelland, zur Kenntnis