3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegner beantragen die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Mühleberg verzichtete auf eine Stellungnahme und verwies auf ihren Bauentscheid vom 27. Oktober 2014. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen