1. Die Beschwerdegegner reichten am 8. Mai 2014 bei der Gemeinde Mühleberg ein Baugesuch und ein Ausnahmegesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Swimmingpool auf der Parzelle Mühleberg Grundbuchblatt Nr. F.________. 2 Die Parzelle liegt teils in der Wohnzone W2 und teils in der Grünzone. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 27. Oktober 2014 erteilte die Gemeinde Mühleberg die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Abstands zur Grünzone.