1. Die beiden Beschwerden werden teilweise gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 24. Dezember 2013 wird mit folgenden Auflagen ergänzt: 3.3.4 Die Beschwerdegegnerin muss das Verkehrsgeschehen im Anschlussbereich des Industriewegs an die Bernstrasse zwei Wochen nach Eröffnung des Gastgewerbebetriebs mit Drive-In und sechs Monate nach dieser Eröffnung mittels Videoaufnahme festhalten und die Wartezeiten messen. Die entsprechenden Ergebnisse sind der Gemeinde Steffisburg und dem OIK I mitzuteilen.