Die Projektänderung vom 1. September 2014 beinhaltet eine geringfügige Umgestaltung des Drive-In-Anbaus, eine geringfügige Verschiebung des neuen Technikgeräts neben dem Drive-In-Anbau, das Anbringen von zwei Abluftrohren anstelle von einem Rohr, ein geringfügiges Vergrössern des Velounterstands und das Anpassen von einzelnen Parkfeldern. Diese Anpassungen entsprechen sämtlichen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften. Die nachgesuchte Projektänderung kann daher bewilligt werden. 8. Kosten