c) Gestützt auf diese Beurteilungen erachtet die BVE die Verkehrssicherheit bei der bereits bestehenden Einmündung des Industriewegs in die Bernstrasse als gewährleistet, zusätzliche Auflagen sind nicht nötig. Daran vermögen auch die beiden im Auftrag der Beschwerdeführenden ausgearbeiteten Gutachten nichts ändern.