c) Aufgrund der Projektänderung im Beschwerdeverfahren sind im Übrigen an Stelle des einen Abluftrohrs unterdessen zwei Abluftrohre vorgesehen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass diese Rüge unbegründet ist. 7. Verkehrssicherheit a) Die Beschwerdeführenden 1-5 befürchten eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im Bereich der Ausfahrt auf die Bernstrasse. Vor allem für Schulkinder 12 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 13 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 34 N. 20 f.