Es ist denn auch nicht erkennbar, welchen Nachteil die Beschwerdeführenden durch das Fehlen der Bauprofile erlitten hätten. Zwar haben die Profile neben der darstellenden Funktion auch eine Publizitätswirkung, d.h. mit den Profilen werden Dritte auf das Bauvorhaben aufmerksam gemacht. Die Beschwerdeführenden haben aber offensichtlich auch ohne die Profile vom Bauvorhaben Kenntnis erhalten und sie konnten sich am Verfahren als Einsprecher beziehungsweise Beschwerdeführende beteiligen.14