Soweit die Beschwerdeführenden illegales Verhalten der zukünftigen Gaststättenbesucher befürchten, gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte, dass es dazu kommen wird. Sollte es dennoch zu illegalem Verhalten kommen, müsste dagegen polizeilich vorgegangen werden. Im Übrigen sieht das mit Schreiben vom 4. November 2013 im Baubewilligungsverfahren eingereichte Abfallkonzept der Beschwerdegegnerin vor, dass Mitarbeitende regelmässig die Abfallkübel im Aussenbereich leeren und Kontrollrundgänge machen. Auf Meldung aus der Nachbarschaft wird herumliegender Abfall auch ausserhalb der Route der Kontrollrundgänge entfernt. 6. Profilierung