a) Die Beschwerdeführenden 6-10 befürchten unerwünschte Immissionen für die Arbeitszone und die Nachbarschaft. Zusätzliche Staus, Abgas- und Lärmbeeinträchtigungen durch laufende Motoren, unerlaubtes Parkieren auf fremden Parkplätzen, Littering und Nachtruhestörungen seien nicht akzeptabel.