Auch die Kurzbeurteilung der P.________ AG und der Bericht der Q.________ AG bestätigten, dass die Mindestanforderungen an die Verkehrsqualität bei der Einmündung des Industriewegs in die Bernstrasse gemäss den kantonalen Standards erfüllt sind, wenn auch nur knapp. Zwar bezweifeln die beiden Berichte die Annahmen bezüglich des zu erwartenden Verkehrsaufkommens. Dass diesbezüglich aber auf die Annahmen aus der Verkehrsstudie der O.________ AG abgestellt werden darf, wurde bereits in Erwägung 2 ausgeführt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die strassenmässige Erschliessung genügend ist. 17