Dabei kann ein Fahrzeug gemäss der Beschwerdegegnerin in durchschnittlich zwei bis drei Minuten abgefertigt werden. Bei diesen Frequenzen kommt es somit zu keinem Rückstau auf die Ringstrasse, wenn die neuen Fahrzeuge den Drive-In in regelmässigen Abständen von zwei bis drei Minuten anfahren. d) Treffen die neuen Fahrzeuge jedoch nicht in gleichmässigen Abständen beim Drive- In ein, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Spitzenzeiten dennoch zu einem Rückstau auf die Ringstrasse kommen könnte. Dies will die Beschwerdegegnerin gemäss 10 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 7/8 N. 10 und