Die strassenmässige Erschliessung der Bauparzelle erfolgt von der Bernstrasse (Kantonsstrasse) über den Industrieweg und die daran anschliessende Ringstrasse. Auf der arealinternen Ringstrasse ist der Verkehr im Bereich der Bauparzelle im Einbahnverkehr geführt. Mit diesem Strassenanschluss ist die Bauparzelle für das Bauvorhaben gemäss den Vorgaben in der Baugesetzgebung genügend erschlossen. Diese Ringstrasse erfüllt die Anforderungen an eine neue Zufahrt, insbesondere hat sie mindestens eine Breite von 3 m. Ob auch die Voraussetzungen für das Genügen einer bestehenden Erschliessungsanlage erfüllt wären, braucht unter diesen Umständen nicht geprüft zu werden.