a) Die Beschwerdeführenden 6-10 rügen, die arealinterne Ringstrasse vermöge den zusätzlichen Verkehr nicht zu bewältigen, übermässige Rückstaus innerhalb des Areals seien vorprogrammiert. Der Warteraum auf der Bauparzelle biete für maximal drei bis vier Fahrzeuge Platz. Die übrigen wartenden Fahrzeuge stünden demnach auf der öffentlichen Erschliessungsstrasse, womit sich ein Rückstau bis auf die Bernstrasse bilden werde. Aufgrund der Fahrtrichtung auf der Ringstrasse könnten Fahrzeuge nicht auf die Bauparzelle gelangen, um dort auf einem Parkplatz oder der freien Fläche zwischen der Ringstrasse und den Parkplätzen zu warten.