Das Schnellimbissrestaurant dürfte seine Spitzenzeiten am Mittag und am Abend haben. In diesen Zeiten dürften die Parkplätze durch die weiteren Nutzungen weniger oder allenfalls gar nicht belegt sein. Somit halten sich die Gründe für eine Erhöhung und für eine Reduktion des Parkplatzbedarfs die Waage, womit es letztlich bei der ordentlichen Bandbreite gemäss Art. 52 BauV bleibt.