Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen) beträgt die minimale Breite für Senkrechtparkfelder 2.35 m, für Kleinwagen sind auch speziell gekennzeichnete Senkrechtparkfelder mit einer Breite von 2.10 m zulässig. Für Längsparkfelder betragen die entsprechenden minimalen Breiten 1.9 m bzw. für Kleinwagen 1.8 m. Die geplanten Parkfelder halten diese Bestimmungen ein. Somit können sie angerechnet werden. Zumal der besonders schwer zugängliche Parkplatz Nr. 35 ausdrücklich für Personal vorgesehen ist. Im Übrigen könnte der Minimalbedarf von 31 Autoparkplätzen selbst dann eingehalten werden, wenn vier Parkplätze (bzw. fünf Parkplätze, wenn man zusätzlich den Warteplatz berücksichtigt) nicht