Die Kritik im Bericht der Q.________ AG an gewissen Parkfeldern ist zwar berechtigt. Die zusätzlich geplanten Autoparkplätze sind tatsächlich knapp bemessen und teilweise schwer zugänglich. Der Bericht räumt jedoch selber ein, dass die Plätze in ihren Abmessungen der Norm entsprechen. Gemäss der Norm des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) SN 640 291a (Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen) beträgt die minimale Breite für Senkrechtparkfelder 2.35 m, für Kleinwagen sind auch speziell gekennzeichnete Senkrechtparkfelder mit einer Breite von 2.10 m zulässig.