Diese Autoparkplatzpflicht ist im Übrigen erst Recht erfüllt, wenn man lediglich die Umnutzung des Erdgeschosses von Verkauf zu Restaurant sowie des 2. und 3. Obergeschosses von Verkauf zu Dienstleistung berücksichtigt. Durch diese Umnutzungen ergibt sich ein verringerter Parkplatzbedarf, tatsächlich werden mit dem Baugesuch aber neue Parkplätze geschaffen.